Basel_Stadt - Basler Muslim Kommission

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Basel Stadt

Merkblatt für muslimische Bestattungen


Die Basler Muslim Kommission hat mit der Stadtgärtnerei Basel-Stadt folgenden Leitfaden zusammengestellt:

Wenn jemand gestorben ist
Wenn jemand Zuhause gestorben ist, muss dies dem behandelnden Arzt mitgeteilt werden. Der Arzt hat den Tod zu bestätigen. Er stellt die ärztliche Todesbescheinigung (Original) aus, die Sie dann bei der Meldung des Todesfalls beim 
Bestattungswesen, Abteilung Anmeldung Todesfall und Bestattungen brauchen. 


Bitte melden Sie den Todesfall umgehend dem Bestattungswesen, Abteilung Anmeldung Todesfall und Bestattungen.

Stirbt ein angehöriger im Spital, erhalten Sie die nötigen Unterlagen von der Spitalverwaltung. Sie müssen im Spital zunächst die sogenannten Austrittsformalitäten erledigen. Dabei erhalten Sie die ärztliche Todesbescheinigung, welche Sie bei der Anmeldung 
beim Bestattungswesen, Abteilung Anmeldung Todesfall und Bestattungen abgeben müssen.
Bei unklarer Todesursache wie durch Unfall oder Selbsttötung muss die Polizei beigezogen werden. Diese benachrichtigt dann den gerichtsärztlichen Dienst.

Kontakt mit der Basler Muslim Kommission?
Die Basler Muslim Kommission hilft Ihnen jemanden für die Durchführung der Abdankung zu finden. Den Zeitpunkt der Abdankung wird das Bestattungsbüro mit Ihnen und der Basler Muslim Kommission festlegen. Haben Sie aber Verständnis dafür, dass sowohl die Basler Muslim Kommission als auch das
 Bestattungswesen, Abteilung Anmeldung Todesfall und Bestattungen bei der Wahl der Termine nicht völlig frei auf alle Wünsche eingehen können.
Bei Unklarheiten gibt Ihnen die Basler Muslim Kommission gerne Auskunft.

Sie können die Basler Muslim Kommission unter folgender Adresse kontaktieren:

Basler Muslim Kommission
Postfach 2272
4002 Basel

Verantwortlich für das Bestattungswesen sind:

Nabil Arab
Tel: 076 332 90 16
E-Mail: nabil.arab@bmk-online.ch

Cem Karatekin
Tel: 076 373 27 45
E-Mail: cem.karatekin@bmk-online.ch

Die Adresse und die Öffnungszeiten des Zivilstandsamtes für die persönliche Anmeldung des Todesfalls sind wie folgt:

Bau- und Verkehrsdepartement des Kantons Basel-Stadt
Stadtgärtnerei / Bestattungswesen

Friedhofverwaltung
Anmeldung Todesfälle und Bestattungen
Hörnliallee 70
4125 Riehen

Telefon: +41 (0)61 605 21 80
E-Mail   bestattungswesen@bs.ch
Internet www.stadtgaertnerei.bs.ch

Öffnungszeiten
Montag - Freitag Telefonisch    08.00-12.00 / 13.00-16.00

Montag - Freitag Verwaltung     09.00-12.00 / 13.00-16.00

Checkliste
Für die Meldung brauchen Sie folgende Unterlagen:

  • Todesbescheinigung (vom Arzt)

  • Familienbüchlein (sofern vorhanden)

  • Aufenthalts- oder Niederlassungsbewilligung des/der Verstorbenen.


Ausländer müssen zudem den Pass, den Ausländerausweis und - falls vorhanden – den Eheschein oder den Geburtsschein mitbringen. Diese Dokumente können auch nachgereicht werden.

Mit dem Bestattungsbüro müssen Sie folgendes abklären:

  • Art der Bestattung (Ausdrücklich auf islamische Erdbestattung hinweisen)

  • Waschung, Besichtigung, Bestattungstermin


Sie können entscheiden, ob die aufgebahrte Leiche auf dem Friedhof besichtigt werden kann. Ebenso bestimmen Sie, ob der Leichnam gewaschen werden soll und ob Sie den unentgeltlichen Staatssarg beanspruchen wollen oder nicht.

Aufbahrung
Es ist möglich den Verstorbenen/die Verstorbene zuhause aufzubahren. Für diesen Fall ist eine Bewilligung des Gesundheitsamtes einzuholen. Es besteht aber auch die Möglichkeit, auf dem Friedhof eine Aufbahrung durchzuführen.

Ort und Zeit der Abdankung, Bestattung
Es ist Ihre Entscheidung, auf eine Abdankungsfeier zu verzichten oder eine solche nur im engsten Kreise durchzuführen. Sie müssen dem Bestattungsbüro mitteilen, ob Datum und Zeitpunkt der Abdankung veröffentlicht werden sollen.

Es sind folgende Formen der Veröffentlichung möglich:

  • Öffentliche Bestattung mit Zeitangabe und Datum

  • Stille Bestattung ohne Zeitangabe

  • Mitteilung nach vollzogener Bestattung ("wurde bestattet")

  • Auf eine Veröffentlichung wird verzichtet


Art und Lage des Grabes
Es bestehen hier zwei Möglichkeiten

  • Familiengrab

  • Reihengrab


Weitere wichtige Dinge sind zu tun…
Denken Sie auch daran, dass Sie den Arbeitgeber der/des Verstorbenen, eventuell auch die Versicherungen – speziell Unfall- oder Lebensversicherung – über den Todesfall informieren müssen.

Weiter ist es wichtig, dass Sie Testament und Erbverträge dem Erbschaftsamt übergeben. Die Meldung über den Todesfall erfolgt durch das Bestattungsbüro an das Erbschaftsamt. Das Erbschaftsamt setzt sich mit Ihnen in Verbindung. Nähere Auskunft erteilt Ihnen das Erbschaftsamt, Rittergasse 10, Tel. 061 267 83 02

Montag – Donnerstag  08.00 - 11.30 / 14.00 - 17.00
        
Freitags   08.00 - 11.30 / 14.00 - 16.00
                 
Die Zeit unmittelbar nach dem Tod ist von einer grossen Spannung begleitet: Einerseits müssen Sie sehr viele Dinge tun, anderseits empfinden Sie nun auch sehr stark die Leere und den Schmerz. Lassen Sie sich bei der Erledigung der vielen Aufgaben von Verwandten und Freunden unterstützen. Das hilft oft sehr. Geben Sie sich aber auch Zeit zum Nachdenken, zur Erinnerung und verrichten Sie Gebete für den/die Verstorbene/n. Dies ermöglicht Ihnen wichtige innere Schritte auf dem Weg des Abschiednehmens.

Wenn Sie es wünschen, nimmt Ihnen jedes Bestattungsinstitut sehr viele der anstehenden Aufgaben gemäss Ihren Wünschen ab. Vergessen Sie aber nicht, dass Sie diese Dienstleistung bezahlen müssen.


Quelle: Broschüre über Islamische Bestattung Stadtgärtnerei Basel-Stadt in Zusammenarbeit  mit der BMK (Basler Muslim Kommission)

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